Vorabpauschale ETF 2026: Was im Januar 2027 von deinem Konto abgeht und wie du dich vorbereitest

Anfang Januar 2027 bucht deine Bank die Vorabpauschale für 2026 ab, mit dem höchsten Basiszins seit Einführung. Ich rechne vor, wie viel es bei 10.000 € bis 500.000 € wird, warum ausschüttende ETFs nicht günstiger sind und was du bis Silvester erledigen solltest.

Die kurze Antwort: Anfang Januar 2027 bucht deine Bank die Vorabpauschale für 2026 ab. Der Basiszins liegt bei 3,20%, so hoch wie nie seit Einführung. Bei einem thesaurierenden Aktien ETF sind das 41,36 € je 10.000 € Depotwert, wenn dein Freibetrag verbraucht ist. Mit vollem Sparerpauschbetrag bleibt alles bis rund 63.800 € steuerfrei. Die exakte Steuerlast für dein Depot kannst du direkt mit unserem kostenlosen Vorabpauschale Rechner 2026 berechnen.

Stell dir vor, du hast das ganze Jahr nichts verkauft. Keine Aktie, keinen ETF, nichts. Und trotzdem ist Anfang Januar Geld von deinem Konto weg, abgebucht vom Broker, mit dem Vermerk Kapitalertragsteuer.

Genau das passiert jedes Jahr tausenden Anlegern. Und jedes Jahr fragen dann viele in Foren, ob der Broker einen Fehler gemacht hat. Hat er nicht. Das ist die Vorabpauschale, und 2026 fällt sie so hoch aus wie noch nie.

Ehrlich gesagt: Ich verstehe den Ärger. Steuern auf Geld, das man gar nicht bekommen hat? Das fühlt sich falsch an. Nach diesem Artikel wirst du es trotzdem entspannter sehen. Denn die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Du musst nur wissen, wie viel es wird und was du vorher tun solltest.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Der Basiszins 2026: 3,20%, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium am 13.01.26. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Vorabpauschale im Jahr 2018.
  • Die Formel: Wert am 1. Januar mal 3,20% mal 0,7. Für 2026 sind das 2,24% deines ETF Werts, bei Aktien ETFs bleiben davon 30% steuerfrei.
  • Die Summe: 41,36 € je 10.000 €, 206,78 € bei 50.000 €, 413,56 € bei 100.000 €, jeweils ohne Freibetrag und Kirchensteuer.
  • Der Termin: Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen. Abgebucht wird in den ersten Januartagen.
  • Die Überraschung: Ausschüttende ETFs sparen dir in diesem Jahr keine Steuer. Bei einem Welt ETF mit 1,3% Ausschüttung zahlst du exakt dasselbe.
  • Die Aufgabe bis Silvester: Geld aufs Verrechnungskonto und den Freistellungsauftrag für 2027 prüfen.

Was die Vorabpauschale ist und warum es sie gibt

Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf einen gedachten Mindestertrag deiner Fonds. Sie soll verhindern, dass Anleger mit thesaurierenden ETFs ihre Steuern über Jahrzehnte aufschieben.

Ein thesaurierender ETF legt Dividenden automatisch wieder an, statt sie dir auszuzahlen. Ohne Vorabpauschale würdest du darauf erst beim Verkauf Steuern zahlen, vielleicht erst in 30 Jahren. Das ist so, als würdest du dir beim Finanzamt einen zinslosen Kredit über drei Jahrzehnte nehmen.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 unterstellt der Staat deshalb jedes Jahr einen Mindestertrag, den sogenannten Basisertrag. Auf den Teil, der nicht ausgeschüttet wurde, zahlst du vorab Steuern. Daher der Name.

Messing Sanduhr mit goldenem Sand auf hellem Leinen neben einer dunkelblauen Mappe
Symbolbild: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Bild KI generiert.

Die wichtigste Nachricht zuerst: Du zahlst dadurch nicht mehr Steuern, sondern nur früher. Jeder Euro Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf von deinem Gewinn abgezogen. Wer das verstanden hat, kann sich die Aufregung im Januar sparen.

Der Basiszins 2026: Warum er so hoch ist wie nie

Kurz gesagt: Für das Steuerjahr 2026 beträgt der maßgebliche Basiszins der Bundesbank exakt 3,20% (festgestellt zum 02.01.26 durch die Deutsche Bundesbank, BMF Schreiben vom 13.01.26). Bei thesaurierenden Aktien ETFs mit 30% Teilfreistellung liegt der steuerliche Basisertrag somit bei rund 1,25% des Fondswerts zum Jahresanfang, sofern der ETF im Vorjahr Kursgewinne erzielt hat.

Der Basiszins 2026 liegt bei 3,20% und damit so hoch wie nie seit 2018. Er folgt den Renditen langlaufender Bundesanleihen, und die sind gestiegen.

Das Gesetz schreibt in § 18 InvStG vor, dass der Basiszins aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Die Bundesbank rechnet ihn jeweils am ersten Börsentag des Jahres aus, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn.

SteuerjahrBasiszinsSteuer je 10.000 €
2021-0,45%0 €
2022-0,05%0 €
20232,55%32,96 €
20242,29%29,60 €
20252,53%32,70 €
20263,20%41,36 €
Quellen: Bundesfinanzministerium, Basiszinsen laut BMF Schreiben. Steuer eigene Rechnung für einen thesaurierenden Aktien ETF, ohne Freibetrag und Kirchensteuer. Abgebucht wird jeweils Anfang des Folgejahres.
Steuer auf die Vorabpauschale je 10.000 Euro von 2021 bis 2026Steuer in € je 10.000 € ETF Wert am 1. Januar0102030405002021-0,45%02022-0,05%32,9620232,55%29,6020242,29%32,7020252,53%41,3620263,20%
Eigene Rechnung: thesaurierender Aktien ETF, Wert 10.000 € am 1. Januar, Wertzuwachs im Jahr mindestens so hoch wie der Basisertrag, 30% Teilfreistellung, 26,375% Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Freibetrag und Kirchensteuer. Unter den Jahren der Basiszins laut Bundesfinanzministerium. Abgebucht wird jeweils Anfang des Folgejahres.

In den Jahren 2021 und 2022 war der Basiszins negativ, deshalb gab es gar keine Vorabpauschale. Viele Anleger, die in der Zeit angefangen haben, kennen sie deshalb erst seit Januar 2024. Seitdem sind die Zinsen weltweit gestiegen. In den USA liegt die Rendite zehnjähriger Staatsanleihen inzwischen bei 5,24%, und auch in Europa verlangen Anleger für lange Laufzeiten wieder mehr Zinsen.

Wichtig für dein Verständnis: Der Basiszins 2026 bestimmt die Abbuchung im Januar 2027. Was im Januar 2026 abgebucht wurde, betraf das Jahr 2025 mit 2,53%. Wer diese beiden Zeitpunkte verwechselt, versteht die Abrechnung nie.

So wird die Vorabpauschale berechnet

Kurz gesagt: Die Vorabpauschale ist der Basisertrag (70% des Basiszinses multipliziert mit dem Fondswert zum Jahresanfang), gedeckelt auf den tatsächlichen Jahresgewinn abzüglich Ausschüttungen. Darauf greift bei Aktien ETFs die 30% Teilfreistellung. Auf die verbleibenden 70% zieht deine Bank 25% Abgeltungsteuer plus Soli ab, sofern kein Freistellungsauftrag greift.

Die Rechnung hat vier Schritte: Basisertrag, Deckel, Abzug der Ausschüttungen und Steuer. Für einen Aktien ETF mit 10.000 € kommen 2026 genau 41,36 € heraus.

Schauen wir uns das Schritt für Schritt an, mit einem thesaurierenden S&P 500 ETF, der am 1. Januar 2026 genau 10.000 € wert war.

  1. Basisertrag: 10.000 € mal 3,20% mal 0,7 = 224 €. Der Faktor 0,7 steht so im Gesetz.
  2. Deckel: Der Basisertrag darf nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr plus Ausschüttungen. Ist dein ETF um mindestens 224 € gestiegen, bleibt es bei 224 €.
  3. Ausschüttungen abziehen: Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus, also bleibt die Vorabpauschale bei 224 €.
  4. Steuer: Bei Aktien ETFs sind 30% steuerfrei (Teilfreistellung). Es bleiben 156,80 €, darauf 26,375% Abgeltungsteuer mit Soli: 41,36 €.

Das sind 0,41% deines Depotwerts. Klingt wenig, und ist es auch. Bei größeren Depots wird daraus aber schnell ein Betrag, den du nicht einfach übersiehst.

Wert am 1. Januar 2026Ohne FreibetragMit 1.000 € Freibetrag
10.000 €41,36 €0 €
25.000 €103,39 €0 €
50.000 €206,78 €0 €
100.000 €413,56 €149,81 €
250.000 €1.033,90 €770,15 €
500.000 €2.067,80 €1.804,05 €
Eigene Rechnung: thesaurierender Aktien ETF, Wertzuwachs 2026 mindestens 2,24%, 30% Teilfreistellung, ohne Kirchensteuer. Freibetrag nur, wenn er nicht schon durch andere Erträge verbraucht ist.

Wenn du deine eigenen Zahlen durchspielen willst, mit Sparplan, Ausschüttungen, Kirchensteuer und Freibetrag, nimm meinen neuen Vorabpauschale Rechner. Er zeigt dir auch, wie viel du Anfang Januar auf dem Konto brauchst.

Wann keine Vorabpauschale anfällt

Liegt dein ETF am Jahresende unter dem Wert vom Jahresanfang, fällt keine Vorabpauschale an. Steigt er nur wenig, wird sie auf den Zuwachs begrenzt.

Das ist der Deckel aus Schritt 2, und er ist fair. Hat dein ETF 2026 nur +1% gemacht, zahlst du auch nur auf dieses eine Prozent. Bei 10.000 € wären das 100 € Vorabpauschale statt 224 €, also 18,46 € Steuer statt 41,36 €. Hat er Verluste gemacht, zahlst du nichts.

Entscheidend sind dabei nur zwei Kurse: der erste und der letzte Rücknahmepreis des Jahres. Was dazwischen passiert, spielt keine Rolle. Ein ETF, der im Sommer +20% im Plus war und bis Silvester alles wieder abgibt, löst keine Vorabpauschale aus.

Auch in diesen Fällen fällt keine an:

  • Du hast den ETF vor Jahresende komplett verkauft. Dann versteuerst du beim Verkauf den Gewinn, eine Vorabpauschale gibt es für diese Anteile nicht mehr.
  • Die Ausschüttungen waren mindestens so hoch wie der Basisertrag. Bei 2026 also mindestens 2,24% des Werts vom Jahresanfang.
  • Der Basiszins ist negativ, wie 2021 und 2022.

Sparplan: Was im ersten Jahr gilt

Für Anteile, die du im Laufe des Jahres kaufst, zahlst du nur anteilig. Für jeden vollen Monat vor dem Kauf wird ein Zwölftel abgezogen.

Das steht so in § 18 Absatz 2 InvStG. Ein Kauf im Januar zählt voll, ein Kauf im Dezember nur mit einem Zwölftel. Für Sparpläne ist das eine gute Nachricht.

Rechenbeispiel: Du hast im Januar 2026 mit 500 € im Monat angefangen und vorher nichts besessen. Über das Jahr hast du 6.000 € eingezahlt. Für die Vorabpauschale zählen davon aber nur rund 3.250 €, weil die späteren Raten nur anteilig gerechnet werden. Das ergibt eine Vorabpauschale von 72,80 € und eine Steuer von 13,44 €. Und das nur, wenn dein Sparerpauschbetrag schon verbraucht ist.

Ausschüttende ETFs: Warum sie dir 2026 keine Steuer sparen

Ein ausschüttender ETF senkt zwar die Vorabpauschale, aber die Ausschüttung selbst wird sofort versteuert. Solange sie unter dem Basisertrag liegt, zahlst du in Summe genau dasselbe. Einen vollständigen 25 Jahre Vergleich beider Varianten findest du in unserem Leitfaden Ausschüttend oder thesaurierend: Welcher ETF passt wirklich?.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Viele wechseln zum ausschüttenden ETF, weil sie die Vorabpauschale vermeiden wollen. Schauen wir es uns mit je 10.000 € an:

Steuer je 10.000 €AusschüttungVorabSumme
Thesaurierend0 €41,36 €41,36 €
Welt ETF, 1,30%24,00 €17,35 €41,35 €
Dividenden ETF, 3,82%70,53 €0 €70,53 €
Vorab = Steuer auf die Vorabpauschale. Eigene Rechnung für 2026, Aktien ETFs mit 30% Teilfreistellung, ohne Freibetrag und Kirchensteuer. Ausschüttungsrenditen: Vanguard FTSE All World und iShares STOXX Global Select Dividend 100 laut justETF, Stand 29.09.26.

Siehst du es? Beim Welt ETF mit 1,30% Ausschüttung kommt auf den Cent genau dasselbe heraus wie beim thesaurierenden. Beim Dividenden ETF zahlst du sogar deutlich mehr, weil die ganze Ausschüttung versteuert wird und nicht nur 2,24%.

Der Unterschied liegt woanders: Beim ausschüttenden ETF zahlt die Bank die Steuer direkt von der Ausschüttung. Du musst also im Januar kein Geld nachschießen. Das ist bequem, aber kein Steuervorteil. Welche Dividenden ETFs es gibt und wie viel Kapital du für ein monatliches Einkommen brauchst, habe ich in meinem Artikel über 1.000 € Dividende im Monat vorgerechnet.

Swap ETFs und US Indizes: Was bei der Vorabpauschale gilt

Für die Vorabpauschale ist es egal, ob dein ETF physisch oder per Swap arbeitet. Der Vorteil von Swap ETFs liegt bei der US Quellensteuer, nicht bei der Vorabpauschale.

Bei physischen ETFs auf US Indizes behalten die USA auf Dividenden im Fonds 15% Quellensteuer ein. Swap ETFs bilden den Index über einen Tauschvertrag ab und bekommen die Rendite ohne diesen Abzug. Das bringt je nach Jahr einige Zehntelprozent mehr Rendite. Die Details stehen in meinem Vergleich der Nasdaq 100 ETFs, wo die Swap ETFs 2023 bis 2025 vorne lagen.

Für die Vorabpauschale zählt aber nur der Rücknahmepreis. Beide Varianten werden gleich behandelt. Auch das W-8BEN Formular spielt bei ETFs keine Rolle, das brauchst du nur für US Einzelaktien. Alles dazu steht in meiner Anleitung zu Quellensteuer und W-8BEN.

KI Rally und Earnings: Was der Dezember noch ändern kann

Die Vorabpauschale hängt am Kurs vom 1. Januar und vom letzten Handelstag des Jahres. Ein starker Kursrutsch im Dezember kann sie verkleinern, eine KI Rally macht sie nicht größer.

Das ist ein Punkt, den viele übersehen. Die Vorabpauschale ist nach oben begrenzt. Ob dein Nasdaq 100 ETF 2026 um 3% oder um 30% steigt, du zahlst in beiden Fällen dieselben 41,36 € je 10.000 €. Bei den großen KI Gewinnern ist die Vorabpauschale deshalb im Verhältnis zum Gewinn winzig. Der eigentliche Steueraufschub bleibt riesig.

Umgekehrt gilt: Fällt der Markt bis Silvester unter den Stand vom Jahresanfang, schrumpft die Vorabpauschale oder verschwindet ganz. Im Dezember stehen deshalb ein paar Termine an, die ich im Blick behalte. Micron, inzwischen eine der größten Positionen im Nasdaq 100, legt seine Quartalszahlen typischerweise Mitte bis Ende Dezember vor. Dazu kommt die letzte Zinssitzung der US Notenbank im Jahr. Wie stark einzelne Earnings deinen ETF bewegen können, habe ich im Earnings Kalender für Oktober beschrieben.

Verkaufe nie einen ETF, nur um die Vorabpauschale zu vermeiden. Beim Verkauf versteuerst du den gesamten Gewinn, nicht nur 2,24%. Das ist so, als würdest du dein Auto verkaufen, um die Kfz Steuer zu sparen.

    Freistellungsauftrag: Der Freibetrag von welchem Jahr gilt

    Die Vorabpauschale für 2026 verbraucht deinen Sparerpauschbetrag von 2027, nicht den von 2026. Das liegt daran, dass sie erst am ersten Werktag 2027 als zugeflossen gilt.

    Das hat zwei Folgen, die du kennen solltest:

    1. Dein Freibetrag für 2026 bleibt unberührt. Wenn du 2026 noch Luft hast, kannst du bis Silvester zum Beispiel Gewinne realisieren und sofort wieder kaufen. So nutzt du den Freibetrag und erhöhst deinen Einstandskurs.
    2. Dein Freistellungsauftrag für 2027 muss bei der richtigen Bank liegen. Hast du den ganzen Freibetrag bei deiner Hausbank für Tagesgeldzinsen hinterlegt, bucht der Broker mit dem ETF Depot die volle Steuer ab. Die bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber erst Monate später.

    Mein Tipp: Prüfe im Dezember, wie dein Freistellungsauftrag für 2027 verteilt ist. Liegt das meiste Vermögen in ETFs, gehört der größte Teil des Freibetrags zum Broker mit dem ETF Depot. Mit vollem Freibetrag von 1.000 € zahlst du 2026 bis rund 63.800 € Depotwert keine Steuer auf die Vorabpauschale, als Paar mit 2.000 € bis rund 127.500 €.

    Das Verrechnungskonto: Was passiert, wenn kein Geld da ist

    Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein. Reicht das Guthaben nicht, darf sie nach § 44 EStG einen Kontokorrentkredit nutzen, sofern du nicht widersprochen hast, sonst meldet sie den Fehlbetrag deinem Finanzamt.

    Anders als bei einem Verkauf fließt bei der Vorabpauschale kein Geld, von dem die Steuer abgezogen werden könnte. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass du den Betrag zur Verfügung stellen musst. In der Praxis zieht der Broker die Steuer einfach vom Verrechnungskonto ein.

    Ist dort zu wenig Geld, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder nutzt die Bank einen eingeräumten Kredit, was Zinsen kosten kann. Oder sie meldet den Fehlbetrag deinem Finanzamt, und die Steuer wird über die Steuererklärung nachgeholt. Beides ist ärgerlich und lässt sich leicht vermeiden.

    Meine Faustregel für Anfang Januar 2027: 0,5% deines ETF Depotwerts auf dem Verrechnungskonto. Das reicht auch mit Kirchensteuer sicher aus.

    Kinder, Rentner und Verluste: Sonderfälle

    Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, der Günstigerprüfung oder Verlusten im allgemeinen Verlusttopf kann die Steuer auf die Vorabpauschale sinken oder ganz entfallen.

    Kinderdepots. Kinder haben neben dem Sparerpauschbetrag auch den Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt behält die Bank gar keine Steuer ein, auch nicht auf die Vorabpauschale.

    Rentner und kleine Einkommen. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25%, kannst du mit der Günstigerprüfung in der Anlage KAP deiner Steuererklärung den niedrigeren Satz beantragen.

    Verluste. Die Vorabpauschale wird mit Verlusten aus dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet, zum Beispiel aus dem Verkauf anderer Fonds oder Anleihen. Verluste aus Einzelaktien zählen hier nicht, die dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

    Beim Verkauf: So bekommst du die Vorabpauschale zurück

    Beim Verkauf wird jede bereits versteuerte Vorabpauschale von deinem Gewinn abgezogen. So zahlst du über die gesamte Haltedauer nicht mehr Steuern als ohne sie.

    Ein Beispiel: Du hast für 10.000 € einen ETF gekauft und verkaufst ihn Jahre später für 15.000 €. Der Gewinn beträgt 5.000 €. Wenn du über die Jahre insgesamt 900 € Vorabpauschale versteuert hast, zählen beim Verkauf nur noch 4.100 € als Gewinn. Die Bank rechnet das automatisch.

    Voraussetzung ist, dass du die Anteile nicht zwischendurch zu einem anderen Broker überträgst, ohne dass die Daten mitgehen. Bei einem Depotübertrag innerhalb Deutschlands werden die steuerlichen Daten normalerweise mitgeliefert. Prüfe nach einem Wechsel trotzdem, ob die Einstandskurse und die Vorabpauschalen beim neuen Broker korrekt angekommen sind.

    Deine Checkliste bis Silvester

    Mit fünf Schritten im Dezember bist du auf die Abbuchung im Januar 2027 vorbereitet. Keiner davon dauert länger als zehn Minuten.

    1. Rechne deine Summe aus. Mit dem Vorabpauschale Rechner oder der Tabelle oben.
    2. Leg Geld aufs Verrechnungskonto. Als Faustregel 0,5% deines ETF Depotwerts.
    3. Prüfe deinen Freistellungsauftrag für 2027. Der größte Teil gehört zum Broker mit dem größten ETF Depot. Welcher Broker für US Aktien und ETFs zu dir passt, zeigt mein Brokervergleich.
    4. Nutze deinen Freibetrag für 2026. Hast du noch Luft, realisiere bis Silvester Gewinne in dieser Höhe und kauf direkt wieder.
    5. Wechsle nicht aus Steuergründen auf ausschüttende ETFs. Wie die Tabelle zeigt, sparst du damit 2026 nichts. Für den Einstieg in US Aktien und ETFs findest du alles Weitere in meinem Ratgeber US Aktien kaufen.

    Wenn du auch US Einzelaktien hast, erledige bei der Gelegenheit gleich das W-8BEN. Meine Checkliste zum W-8BEN führt dich in wenigen Minuten durch.

    Mein Fazit zur Vorabpauschale 2026

    Die Vorabpauschale 2026 ist so hoch wie nie, bleibt aber mit 0,41% deines Depotwerts überschaubar. Und sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung.

    Wenn du nur einen Satz aus diesem Artikel mitnimmst, dann diesen: Die Vorabpauschale ist kein Grund, deine Strategie zu ändern, sondern nur ein Grund, Anfang Januar Geld auf dem Konto zu haben. Thesaurierende ETFs bleiben für den langfristigen Vermögensaufbau eine hervorragende Wahl.

    Ich aktualisiere diesen Artikel jedes Jahr im Januar, sobald das Bundesfinanzministerium den neuen Basiszins veröffentlicht.

    Häufige Fragen zur Vorabpauschale 2026

    Kostenlose Steuerleitfäden für ETF Anleger (DE & AT)

    Trage Vorabpauschale, ausländische Erträge und Teilfreistellung fehlerfrei in deine Steuererklärung ein:

    Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

    Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20%. Der Basisertrag liegt damit bei 2,24% des ETF Werts am 1. Januar 2026. Bei einem thesaurierenden Aktien ETF mit 10.000 € Wert zahlst du nach 30% Teilfreistellung 41,36 € Steuer, bei 50.000 € sind es 206,78 €, jeweils ohne Freibetrag und Kirchensteuer.

    Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?

    Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag des Jahres 2027 als zugeflossen. Deine Bank bucht die Steuer in den ersten Januartagen 2027 vom Verrechnungskonto ab. Was im Januar 2026 abgebucht wurde, betraf noch das Jahr 2025 mit einem Basiszins von 2,53%.

    Muss ich die Vorabpauschale zahlen, wenn mein ETF im Minus ist?

    Nein. Die Vorabpauschale ist auf den Wertzuwachs zwischen dem ersten und dem letzten Kurs des Jahres plus Ausschüttungen begrenzt. Liegt dein ETF am letzten Handelstag unter dem Wert vom Jahresanfang und hat nichts ausgeschüttet, fällt keine Vorabpauschale an.

    Sind ausschüttende ETFs wegen der Vorabpauschale besser?

    Nein, steuerlich nicht. Die Ausschüttung wird ebenfalls versteuert. Solange sie unter dem Basisertrag von 2,24% liegt, zahlst du in Summe genau dasselbe wie beim thesaurierenden ETF. Bei höheren Ausschüttungen zahlst du sogar mehr. Der einzige Unterschied: Beim ausschüttenden ETF musst du im Januar kein Geld nachschießen.

    Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

    Ja. Alle bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf von deinem Gewinn abgezogen. Du zahlst dadurch über die gesamte Haltedauer nicht mehr Steuern, sondern nur früher. Die Bank rechnet das automatisch.

    Was passiert, wenn auf dem Verrechnungskonto kein Geld ist?

    Die Bank darf nach § 44 EStG einen Kontokorrentkredit nutzen, sofern du dem nicht widersprochen hast. Andernfalls meldet sie den Fehlbetrag deinem Finanzamt, und die Steuer wird über die Steuererklärung nachgeholt. Am einfachsten ist es, Anfang Januar etwa 0,5% deines ETF Depotwerts auf dem Konto zu haben.

    Hol dir den Research Brief

    Einmal pro Woche das Wichtigste zu US Aktien und US Steuern, für Anleger in Deutschland und Österreich: Bewertungen mit nachrechenbaren Zahlen, Steueränderungen, neue Rechner und Analysen. Kein Hype, keine Produktschleuderei, jede Zahl mit Quelle. Abmeldung jederzeit mit einem Klick.

    Double Opt In, keine Weitergabe deiner Daten, Austragung jederzeit über den Link in jeder Ausgabe.

    Quellen

    Redaktionelle Transparenz & Primärquellen
    Prüfprotokoll dieser Analyse
    Geprüft am: 06.10.26 durch Michael Khanna
    Primärquellen: BMF Schreiben IV C 1 vom 13.01.26 (Basiszins 3,20%), Deutsche Bundesbank Zinsreihe, InvStG § 18
    Gegenprüfung: Basisertrag 2,24%, 30% Teilfreistellung und Steuerlast 41,36 € je 10.000 € mathematisch nachgerechnet
    Ausschluss: Keine veralteten Zinssätze (wie 2023er 2,55%), keine Schätzungen ohne BMF Fundstelle
    Offenlegung & Haltung: Dieser Beitrag enthält keine Partnerlinks und keine Anzeigen. Die Berechnungen sind redaktionelle Auswertungen und keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

    Redaktioneller Risikohinweis und Transparenz

    Hinweis nach § 85 WpHG: Die auf USAktienHub.de veröffentlichten Analysen, Berechnungen und Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Information und finanziellen Bildung. Sie stellen keine Anlageberatung, steuerliche Beratung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Der Handel mit Aktien, ETFs und Derivaten birgt finanzielle Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Historische Renditen und mathematische Modellrechnungen bieten keine Garantie für die künftige Wertentwicklung.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert