US-Erbschaftssteuer für Deutsche 2026: Die 60.000-Dollar-Falle

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Die harte Regel:

  • Hältst du mehr als 60.000 USD in US-Aktien oder US-ETFs, drohen deinen Erben bis zu 40% Steuer an die USA. Nicht an Deutschland. An den IRS.
  • Seit Januar 2026 dürfen Amerikaner 15 Millionen USD steuerfrei vererben (One Big Beautiful Bill Act). Deine Grenze als Deutscher bleibt 60.000 USD, sie stammt aus den 1970ern und wurde nie erhöht.
  • Ein deutsches Depot schützt nicht. US-Aktien bei DEGIRO, ING oder Trade Republic sind für den IRS US-Vermögen. Der Sitz der Aktie zählt, nicht der Sitz deines Brokers.

Die zwei Lösungen:

  • UCITS-ETFs aus Irland oder Luxemburg zählen nicht als US-Vermögen, selbst wenn sie zu 100% US-Aktien halten. Deshalb sind SXR8 und Co. steuerlich doppelt sauber.
  • Das Erbschafts-Abkommen Deutschland-USA vergrößert deine Freigrenze anteilig zum Weltvermögen. Für die meisten deutschen Anleger fällt so null US-Steuer an, aber nur wenn die Erben das beim IRS aktiv geltend machen, Formular 706-NA, Frist 9 Monate.

Goldene Regel:

Direkt gehaltene US-Aktien plus US-ETFs addieren. Unter 60.000 USD: nichts zu tun. Darüber: weiterlesen, 20 Minuten, und das Thema ist erledigt.

60.000 Dollar. Das ist die Summe, ab der die USA deinen Erben ans Depot wollen, wenn du US-Aktien hältst. Über “die Amis und ihre Erbschaftssteuer” habe ich jahrelang nur halb hingehört, weil ich dachte: Betrifft mich nicht, mein Depot liegt in Deutschland. Falsch gedacht. Ob deine Apple-Aktien bei DEGIRO in Amsterdam, bei der ING in Frankfurt oder bei Interactive Brokers liegen, spielt für den IRS keine Rolle. Entscheidend ist allein: Die Aktie gehört zu einer US-Firma oder zu einem US-aufgelegten Fonds. Punkt.

Als mein eigenes US-Depot vor einigen Jahren zum ersten Mal die Marke von 60.000 Dollar überschritt, wurde mir schlagartig bewusst: Selbst bei einem soliden Angestellten- oder Sparplan-Portfolio greift das US-Steuerrecht bereits mit voller Härte, wenn man die Nachlassplanung ignoriert.

Klingt nach einem Thema für Millionäre? War es mal. 1976, als die Grenze eingeführt wurde, war das viel Geld. Heute steckt der gleiche Betrag in einem ganz normalen Depot nach zehn, fünfzehn Jahren Sparplan. Und seit Januar 2026 ist die Schere nochmals grotesker geworden: Amerikaner vererben bis zu 15 Millionen Dollar steuerfrei, du bleibst bei 60.000 stehen. In diesem Guide zeige ich dir, wie die US-Erbschaftssteuer für uns Deutsche funktioniert, wo genau die Grenze liegt und wie du sie legal umgehst.

Was du in diesem Guide bekommst:
  • Den 5-Minuten-Selbsttest: Zählt dein Depot oder nicht? (Tabelle mit typischen Positionen)
  • Die komplette IRS-Steuersatz-Tabelle von 18 bis 40 Prozent, mit drei ausgerechneten Beispielen
  • Das Erbschafts-DBA Deutschland-USA: der Teil, den fast alle deutschen Artikel auslassen, und der für die meisten von uns die Rettung ist
  • Formular 706-NA und die 9-Monats-Frist: Was deine Erben konkret tun müssen, Schritt für Schritt
  • Die deutsche Seite: Freibeträge, § 21 ErbStG, und die Gemeinschaftskonto-Falle bei Unverheirateten
  • Die UCITS-Lösung inklusive dem einen echten Nachteil beim Umschichten
  • Deine Nachlass-Mappe: Eine Seite Arbeit heute, die tausende Euro spart
  • 12 FAQ, inklusive der Fragen aus r/Finanzen und getquin, die sonst nur Foren beantworten
US-Erbschaftssteuer für deutsche Anleger: 60.000 Dollar Freigrenze, bis zu 40 Prozent Steuer darüber, Stand 2026

Was ist die US-Erbschaftssteuer überhaupt?

Fangen wir ganz vorne an. Erbschaftsteuer kennst du aus Deutschland: Jemand stirbt, das Vermögen geht an die Erben, der Staat will einen Anteil. Die USA machen das genauso, nur mit einer Besonderheit, die uns Ausländer trifft: Sie besteuern nicht nur ihre eigenen Bürger, sondern jeden Menschen auf der Welt, der US-Vermögenswerte hält. Steuerlich nennt der IRS dich „nonresident alien“, kurz NRA.

Und hier kommt der Unterschied, um den alles kreist: US-Bürger und US-Ansässige haben eine riesige Grundbefreiung, seit 2026 satte 15 Millionen Dollar pro Person. Ausländer wie wir bekommen eine Grundbefreiung von 60.000 Dollar. Nicht 600.000. Nicht eine Million. Sechzigtausend. Dieselbe Summe wie vor fünfzig Jahren, nie an die Inflation angepasst. Das steht so im Internal Revenue Code, Sections 2101 bis 2106, und alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus diesen Primärquellen, Stand September 2026.

Die Steuer selbst ist keine Pauschale, sondern ein Progressionsschema von 18 bis 40 Prozent. Komplette Tabelle kommt weiter unten. Vorab nur das Gefühl für die Größenordnung: Bei 100.000 Dollar US-Aktien liegt die Rechnung ohne Abkommen bei 10.800 Dollar Steuer. Bei 500.000 Dollar sind es 142.800 Dollar. Beides rechnen wir gleich exakt durch, und danach zeige ich dir, warum für die meisten Deutschen am Ende null Dollar rauskommen. Aber eben nur, wenn ein paar Dinge korrekt laufen.

Kurzer News-Check 2026, damit du einsortieren kannst, was aktuell gilt:

Der One Big Beautiful Bill Act (2025) hat die US-Grundbefreiung für Amerikaner ab 1. Januar 2026 auf 15 Millionen USD angehoben, ab 2027 wird sie jährlich indexiert. Für Nicht-Amerikaner änderte das Gesetz nichts. Die parallel diskutierte „Revenge Tax“ (Section 899, höhere Quellensteuer für Anleger aus Ländern mit Digitalsteuern) wurde im Juni 2025 nach einer G7-Einigung komplett gestrichen. Deine 15%-Quellensteuer mit W-8BEN bleibt stabil, Details im W-8BEN-Guide. Die Erbschaftssteuer-Regeln für uns sind also: unverändert hart.

Bin ich betroffen? Der 5-Minuten-Selbsttest

Bevor du weiterliest, beantworte dir eine Frage: Wie viel US-Situs-Vermögen hast du? Das ist die Summe aller Positionen, die für den IRS „in Amerika liegen“, egal wo dein Depot ist. So klassifizierst du dein Depot:

Position in deinem DepotUS-Situs?Warum
Apple, Microsoft, Coca-Cola, jede US-EinzelaktieJaUS-Firma, egal bei welchem Broker weltweit
US-ETFs mit US-ISIN (SPY, VTI, QQQ, VT)JaFonds ist in den USA aufgelegt
UCITS-ETFs auf US-Indizes (SXR8, VUAA, VWCE, jede IE/LU-ISIN)NeinFonds-Mantel sitzt in Irland oder Luxemburg, selbst bei 100% US-Aktien drin
SAP, Siemens, Nestlé, Toyota, auch als ADR an der NYSE gelistetNeinFirma sitzt außerhalb der USA, die Börsennotiz ändert nichts
US-Staatsanleihen, Unternehmensanleihen mit Portfolio-Interest-StatusMeist neinLaufen über Ausnahmetatbestände, im Detail komplex
US-ImmobilienJaLiegenschaft auf US-Boden
USD-Cash bei IBKR, Schwab oder einem anderen US-BrokerGrauzoneBankguthaben sind meist ausgenommen, reine Broker-Konten nicht eindeutig geregelt. Ich rechne es sicherheitshalber mit
USD-Cash bei deinem deutschen BrokerNeinKonto liegt innerhalb Europas

Beispiel, damit es greifbar wird: Dein Depot hat 80.000 Euro. Davon 45.000 Euro in UCITS-ETFs auf den S&P 500, 30.000 Euro in zwölf US-Einzelaktien, 5.000 Euro Cash beim deutschen Broker. Dein US-Situs-Vermögen: nur die 30.000 Euro Einzelaktien, umgerechnet in Dollar. Die UCITS-ETFs zählen nicht, obwohl darin fast ausschließlich US-Firmen stecken, und das Cash beim deutschen Broker auch nicht. Ergebnis: unter der Grenze, heute nichts zu tun, aber das Auge draufbehalten.

Zweites Beispiel, diesmal IBKR: 90.000 Euro, komplett in US-Einzelaktien, dazu 8.000 Dollar Cash auf dem IBKR-Konto. Das sind weit über 60.000 USD an sicherem US-Situs, plus Cash-Grauzone obendrauf. Genau das Depot-Profil braucht den Plan aus diesem Artikel. Übrigens: Wer direkte US-Aktien sammelt, etwa für eine Dividendenstrategie mit Aristokraten, erreicht die 60k-Marke schneller als man denkt, weil Kursgewinne die Grenze leise schubsen.

Die Steuersätze: 18 bis 40 Prozent, so rechnet der IRS

Die USA besteuern dein US-Vermögen im Todesfall progressiv. Hier die offizielle Tabelle (IRS Unified Rate Schedule, gilt identisch für Amerikaner und Ausländer, der Unterschied liegt nur in der Grundbefreiung):

US-Situs-Vermögen (USD)GrenzsteuersatzSockelbetrag (USD)
bis 10.00018%0
10.000 bis 20.00020%1.800
20.000 bis 40.00022%3.800
40.000 bis 60.00024%8.200
60.000 bis 80.00026%13.000
80.000 bis 100.00028%18.200
100.000 bis 150.00030%23.800
150.000 bis 250.00032%38.800
250.000 bis 500.00034%70.800
500.000 bis 750.00037%155.800
750.000 bis 1.000.00039%248.300
über 1.000.00040%345.800

Von dieser Rohsteuer dürfen Ausländer noch den unified credit von 13.000 Dollar abziehen. Genau dieser Abzug erzeugt die 60.000-Dollar-Grenze: Bis 60.000 Dollar deckt der Credit die komplette Steuer, erst darüber wird es teuer. Drei Beispiele, durchgerechnet:

  • 80.000 USD US-Aktien: Rohsteuer 18.200 USD minus 13.000 = 5.200 USD für den IRS.
  • 120.000 USD: Rohsteuer 23.800 plus 30% von 20.000 (Stufe 100k-150k) = 29.800, minus 13.000 = 16.800 USD.
  • 250.000 USD: Rohsteuer 70.800 USD minus 13.000 = 57.800 USD.

Du siehst: Das ist keine Bagatelle. Und ein Detail, das den Schmerz verdoppelt: Die Steuer fällt in USD an, während dein Konto im Erbfall erstmal eingefroren ist. Deine Erben müssen also Geld auftreiben, um an Geld zu kommen. Dazu gleich mehr bei der Praxis.

Das Erbschafts-DBA: Warum die meisten Deutschen trotzdem bei null rauskommen

Jetzt der Teil, der diesen Artikel vom üblichen Panik-Content unterscheidet. Deutschland und die USA haben ein Erbschafts- und Schenkungsteuerabkommen, geschlossen am 3. Dezember 1980, in Kraft seit Juni 1983. Für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland enthält es eine Regel, die alles ändert: den anteiligen unified credit.

Der Mechanismus als Faustregel: Deine Erben dürfen die große US-Grundbefreiung (seit 2026: 15 Millionen Dollar) anteilig nutzen. Der Anteil ergibt sich aus: US-Vermögen geteilt durch gesamtes Weltvermögen des Verstorbenen. Ein Rechenbeispiel macht es klar: US-Aktien 100.000 USD, Weltvermögen (Haus, Cash, Depot, Lebensversicherung, Beteiligungen) 1,2 Millionen USD. Quote: 8,3%. Effektive US-Freigrenze: 8,3% von 15 Millionen = 1,25 Millionen USD. Deine 100.000 liegen weit darunter, die US-Steuer ist null. Streng genommen wird nicht der Freibetrag, sondern der Credit quotiert, das Ergebnis ist praktisch dasselbe.

Szenario (USD)Ohne DBAMit DBA-QuoteDifferenz
100.000 US-Aktien, 1,2 Mio Weltvermögen10.800 USD0 USD10.800 USD
500.000 US-Aktien, 700.000 Weltvermögen142.800 USD0 USD (Quote 71% = 10,7 Mio Freigrenze)142.800 USD
250.000 US-Aktien, nur 300.000 Weltvermögen57.800 USD0 USD (Quote 83% = 12,5 Mio Freigrenze)57.800 USD
Rechenweg: IRS-Tabelle minus 13.000 USD Credit ohne DBA; mit DBA anteiliger Credit auf die 15-Millionen-Befreiung. Stand September 2026, ohne Gewähr im Einzelfall.

Lies die Tabelle noch einmal langsam. Selbst im krassen Fall, dass fast dein komplettes Vermögen aus US-Aktien besteht, reicht die Quote aus, weil 2026 die Befreiung bei 15 Millionen liegt. Das war vor 2026 anders: Bei 12,9 Millionen (2024) oder 13,6 Millionen (2025) ging die Rechnung auch auf, aber knapper. Fazit für uns Deutsche: Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Erben real US-Steuer zahlen, ist klein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie teures Lehrgeld zahlen, weil sie Fristen und Formulare verpassen, ist hoch. Denn das Abkommen springt nicht automatisch ein.

Die 9-Monats-Frist und Formular 706-NA: Der eigentliche Knackpunkt

Sobald der Verstorbene mehr als 60.000 USD an US-Situs hatte, müssen die Erben beim IRS das Formular 706-NA einreichen („United States Estate Tax Return, Estate of nonresident not a citizen“). Frist: neun Monate nach dem Todestag, Verlängerung um sechs Monate ist möglich, muss aber beantragt werden. In dieser Erklärung machen die Erben zwei Dinge: Sie melden das US-Vermögen, und sie rufen die DBA-Vergünstigung ausdrücklich ab. Ohne diesen aktiven Schritt wird nach der Standard-Regel für Ausländer abgerechnet. Aus unserem Szenario 2 werden dann statt null Dollar 142.800 Dollar. Nur weil ein Formular fehlte.

Was deine Erben konkret brauchen: die Sterbeurkunde (international übersetzt), eine Übersicht des US-Vermögens mit Tageskursen, eine Übersicht des Weltvermögens, und praktisch immer einen US-Anwalt oder Enrolled Agent, der die 706-NA einreicht. Budget dafür: 2.000 bis 5.000 Dollar, Stand 2026. Danach stellt der IRS das sogenannte Transfer Certificate (Form 5173) aus, und erst dann geben US-Clearingstellen wie die DTCC und viele Broker die Aktien frei. Dauer der gesamten Schleife in der Praxis: mehrere Monate, in komplizierten Fällen über ein Jahr.

Der Kontofreeze, den fast niemand kennt: US-Broker und international tätige Institute frieren Depots nach dem Todesfall ein, sobald sie davon erfahren. Interactive Brokers und Charles Schwab verlangen vor jeder Freigabe von US-Positionen das IRS-Transfer-Certificate. Das bedeutet: Deine Erben können nicht heimlich verkaufen und hoffen, der IRS merkt nichts. Die strukturierte Abwicklung ist der einzige Weg. In der Praxis frieren internationale Broker wie Interactive Brokers oder deutsche Depotbanken bei Bekanntwerden des Erbfalls sofort alle US-Lagerstellen ein. Ohne die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Transfer Certificate) oder die Freigabe des Nachlassverwalters rührt der Broker keinen einzigen US-Titel an.

Die deutsche Seite: Was zusätzlich zum Finanzamt wandert

Die US-Steuer ist nur eine Seite. Deutschland erhebt eigene Erbschaftsteuer, sobald Erblasser oder Erbe hierzulande steuerlich ansässig ist. Die Freibeträge kennst du vermutlich: 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro für Enkel, 20.000 Euro für fast alle anderen. Letzteres ist die stille Falle für unverheiratete Paare: Der langjährige Lebensgefährte ohne Trauschein erbt mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro und danach mit 30 bis 50 Prozent Einstiegssätzen. Ein Depot von 80.000 Euro kostet den Partner dann schnell über 10.000 Euro deutsche Erbschaftsteuer, zusätzlich zum US-Thema.

Für die doppelte Belastung gibt es § 21 ErbStG: Die an die USA gezahlte Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden, soweit sie auf dasselbe US-Vermögen entfällt. In der Praxis läuft das fast nie vollständig glatt, weil Bewertungsstichtage und Umrechnungskurse auseinanderfallen. Genau dafür braucht es im Erbfall jemanden, der beide Systeme parallel rechnet. Ein normaler ErbSt-Steuerberater ohne US-Bezug ist da oft überfordert, das ist keine Unterstellung, sondern Erfahrung aus dem Thema heraus.

Noch eine Pflicht, die gern untergeht: § 30 ErbStG verlangt, dass Erwerbe dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Dazu gehören auch ausländische Positionen. Wer „nur das Depot“ ohne Anzeige übernimmt, macht sich nicht automatisch strafbar, aber er baut ein unnötiges Risiko auf. Die saubere Route ist immer: anzeigen, bewerten lassen, dann Anrechnung prüfen.

Die UCITS-Lösung: sauber, aber mit einer echten Steuerfalle beim Wechsel

Die eleganteste Antwort auf das Ganze: Ersetze betroffene Positionen durch UCITS-Versionen. Ein irischer S&P-500-ETF (iShares, Vanguard, SPDR, alle mit IE-ISIN) hält dieselben US-Aktien, zahlt auf Fondsebene dank Irland-USA-Abkommen intern auch nur 15% Quellensteuer, zählt für den IRS im Erbfall aber als irisches Vermögen. Sprich: kein US-Situs, kein 706-NA, kein Transfer Certificate, kein amerikanischer Papierkrieg für deine Erben. Die deutsche Abgeltungsteuer läuft mit dem ETF wie gewohnt weiter, inklusive der Kleinigkeiten wie Vorabpauschale und Teilfreistellung.

So simpel das klingt hat es eine Falle, und zwar genau eine: Der Verkauf der Altpositionen löst in Deutschland Abgeltungsteuer auf alle bis dahin aufgelaufenen Gewinne aus. Wer über Jahre 40.000 Euro Buchgewinne in US-Einzelaktien gestapelt hat, bezahlt für den Komplettwechsel fast 10.000 Euro Steuern. Das ist zu viel für einen Schlag. Die praktikablen Wege:

  • Kalte Umschichtung: Alte US-Positionen liegen lassen, alle neuen Sparraten nur noch in UCITS-ETFs oder ausschließende Titel lenken. Die US-Quote sinkt jedes Jahr, ohne dass ein Steuerereignis ausgelöst wird.
  • Etappenwechsel: Pro Jahr nur so viel verkaufen, wie unter dem Sparerpauschbetrag und der genutzten Verlustverrechnung bleibt. Dauert bei großen Positionen Jahre, kostet dafür fast nichts.
  • Gegenrechnung mit Verlusten: Wer ohnehin Verlierer im Depot hat, kombiniert Verkäufe im selben Kalenderjahr und neutralisiert die Gewinnbesteuerung teilweise.

Die passenden Kandidaten für die UCITS-Seite (TER, Tracking Difference, Domizil im Einzelnen) stehen im S&P-500-ETF-Vergleich. Kurzfassung: Für die meisten reicht ein großer, irdisch dominierter S&P-500- oder All-World-Fonds mit 0,03 bis 0,07 Prozent TER, der Domizilvorteil kommt gratis dazu.

Was du besser nicht tust:

Vorzeitige Schenkungen an Kinder aus Angst vor der US-Steuer. Bei Aktien greift zwar die US-Schenkungsteuer für Nicht-Amerikaner nicht (Aktien gelten als immaterielles Vermögen), aber Deutschland erhebt Schenkungsteuer nach denselben Freibeträgen, und zwar immer erst nach Ablauf von zehn Jahren pro Freibetrag. Ohne Plan ist das ein Eigentor. Eine zweite „Idee“ aus Foren, das Depot auf die Kinder umschreiben, aber selbst weiter entscheiden: Das ist in Deutschland ein klassischer Aufhänger für Streit mit dem Finanzamt, weil Zuwendung und tatsächliche Verfügungsmacht auseinanderfallen. Finger weg vom halben Zeug, lieber einmal richtig mit einem Fachanwalt strukturieren.

Die Nachlass-Mappe: Eine Seite Arbeit heute, Monate gespart später

Dieser Abschnitt ist der Teil, den ich jedem mit US-Positionen über der 60k-Marke wirklich ans Herz lege. Der Grund, warum Erbfälle mit US-Vermögen teuer werden, ist fast nie die Steuer selbst, sondern die Sucherei nach Unterlagen unter Zeitdruck. Eine einfache Mappe (physisch oder ein Ordner im Tresor) löst das:

  1. Depotübersicht US-Situs: Eine aktuelle Liste aller direkten US-Aktien und US-ETFs, mit Broker, Ticker, Stückzahl und einem halbjährlich aktualisierten USD-Kurswert.
  2. Weltvermögens-Übersicht: Grobe Liste von Immobilien, Cash, Depot, Lebensversicherungen, Beteiligungen, mit geschätzten Werten. Die Basis für die DBA-Quote.
  3. Kontakt eines US-kundigen Anwalts oder Enrolled Agent: Name, Mail, Telefon. Vorab recherchiert, nicht in der Trauerwoche.
  4. Broker-Kontakte und Vertragsunterlagen: Kundennummern, Ansprechpartner, Hinweis, welcher Broker welche Positionen hält.
  5. Kurzer schriftlicher Hinweis an die Erben: „Es gibt US-Vermögen. Innerhalb von 9 Monaten muss das Formular 706-NA beim IRS eingereicht werden, sonst droht eine fünfstellige Steuer, die vermeidbar ist.“ Dieser eine Satz ist der Unterschied zwischen Panik und Plan.
  6. Stand-Datum auf dem Deckblatt: Werte ändern sich, einmal im Quartal 10 Minuten pflegen reicht.

Für Fortgeschrittene: Die Grenzfälle, die kaum ein Guide abdeckt

Drei Punkte für Leser, die tiefer graben wollen:

1. Doppelte Staatsbürgerschaft oder Green Card. Wer US-Staatsbürger ist (auch versehentlich über Geburt in den USA) oder eine Green Card hält, ist kein NRA, sondern fällt in das Welteinkommensprinzip mit der 15-Millionen-Befreiung. Klingt besser, ist aber ein eigenes Regime mit eigenen Pflichten (FBAR, FATCA, Exit Tax bei Aufgabe). Das löst man nicht am Küchentisch, sondern mit einem spezialisierten Berater.

2. Holding-Strukturen. Beliebter Profi-Kniff: US-Aktien über eine ausländische Gesellschaft halten, etwa eine deutsche oder irische GmbH/Holding, weil Anteile an der Gesellschaft kein US-Situs sind. Funktioniert, kostet aber laufende Verwaltung, wirft in Deutschland Gewerbesteuer-und-Schachtel-Fragen auf und ist erst ab deutlich sechsstelligen US-Positionen überhaupt diskussionswürdig. Ich nenne es der Vollständigkeit halber, empfehle es aber erst nach sauberer Beratung.

3. Der Cash-Posten bei IBKR und Co. Wie oben in der Situs-Tabelle angedeutet, ist unklar, ob reines Broker-Cash in USD bei der US-Steuer mitzählt. Konservativ: mitzählen. Praktisch: Wer den Posten klein hält, etwa unter 5.000 Dollar, macht nichts falsch und verschiebt sein Cash-Polster auf das deutsche Verrechnungskonto oder ein UCITS-Geldmarktprodukt.

Dein 3-Schritte-Plan für heute (maximal eine Stunde)

Schritt 1: US-Situs messen (10 Minuten). Depotübersicht aufmachen, jede Position auf die Tabelle oben prüfen: US-Einzelaktien und US-ETFs mit US-ISIN zählen, UCITS und Nicht-US-Aktien nicht. Summe in USD umrechnen. Fertig ist deine Zahl.

Schritt 2: Gegen Grenze und Quote halten (15 Minuten). Unter 60.000 USD: Thema erledigt, Erinnerung in einem Jahr zur Wiederholung. Darüber: Weltvermögen grob schätzen und die DBA-Quote überschlagen. Liegt die Quote deutlich über dem US-Anteil (fast immer ja bei Wohnsitz Deutschland), bist du strukturell safe, brauchst aber die Doku aus Schritt 3.

Schritt 3: Entscheiden und dokumentieren (Rest der Stunde). Quote deutlich im grünen Bereich: Nachlass-Mappe nach der Liste oben anlegen, Partner:in oder Erben kurz einweisen. US-Anteil dominiert das Vermögen oder sechsstellig über der Grenze: UCITS-Umschichtung nach dem Etappenplan prüfen oder direkt Termin beim Fachanwalt für Internationales Erbrecht machen. Ein Blog ersetzt hier keinen Rat, und genau das trennt diesen Artikel ehrlich vom Marketing-Geschrei.

Die 12 häufigsten Fragen zur US-Erbschaftssteuer (FAQ)

Gilt die US-Erbschaftssteuer, wenn mein Depot in Deutschland liegt?

Ja. Entscheidend ist der rechtliche Sitz der Aktie oder des Fonds, nicht der Standort deines Depots. US-Aktien bei DEGIRO, ING, comdirect oder Trade Republic zählen als US-Vermögen, solange die Firma US-amerikanisch ist oder der Fonds US-rechtlich aufgelegt wurde.

Ab wann genau greift die Steuer?

Ab dem ersten Dollar über 60.000 USD US-Situs-Vermögen, berechnet nach der Progressionstabelle. Dank des 13.000-Dollar-Credits entsteht die „magische“ Grenze: darunter ist die rechnerische Steuer komplett gedeckt, darüber fängt sie an zu laufen. DBA-Nutzer bekommen eine viel höhere, individuelle Freigrenze basierend auf der Vermögensquote.

Zählen irische UCITS-ETFs, die nur US-Aktien halten?

Nein. Entscheidend ist der Fonds-Mantel, nicht der Inhalt. Ein irischer Fonds ist irisch, selbst wenn er zu 100% aus US-Aktien besteht. Deshalb sind UCITS-ETFs die Standardantwort auf dieses Problem.

Was müssen meine Erben konkret tun, wenn ich morgen sterbe?

Depotübersicht und Weltvermögensliste aus der Nachlass-Mappe nehmen, einen US-kundigen Anwalt kontaktieren, Formular 706-NA binnen 9 Monaten einreichen und die DBA-Quote geltend machen, dann das Transfer Certificate abwarten und die Freigabe der Positionen einleiten. Ohne Mappe dauert das Wochen länger. Mit Mappe ist es ein Abarbeiten.

Was ist OBBBA, und was bringt es mir?

Der One Big Beautiful Bill Act (2025) hat die US-Grundbefreiung ab 2026 auf 15 Millionen Dollar angehoben. Dir als Deutschem bringt er indirekt etwas: Deine DBA-Quote bezieht sich auf diesen höheren Betrag, deine effektive Freigrenze ist dadurch gestiegen. Die 60k-Grundgrenze für Ausländer ohne Abkommens-Aufruf blieb unverändert.

Bekommt der IRS überhaupt mit, dass ich gestorben bin?

Ja, in der Praxis fast immer. US-Broker frieren Konten nach Todesfall-Meldung ein und verlangen vor der Freigabe das IRS Transfer Certificate (Form 5173). An diesem Schritt führt kein Weg vorbei, deshalb ist sauberes Dokumentieren so viel klüger als Hoffen.

Zahle ich zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer?

Eventuell, das ist unabhängig von den USA. Deutschland besteuert Erben mit deutschem Wohnsitz nach den bekannten Freibeträgen. Die an die USA gezahlte Steuer kannst du nach § 21 ErbStG teilweise anrechnen lassen. Wer das einmal korrekt durchrechnet, vermeidet die doppelte Belastung fast vollständig.

Ich bin nicht verheiratet. Gilt etwas Besonderes?

Ja, und das ist wichtig: Für unverheiratete Partner liegt der deutsche Freibetrag bei nur 20.000 Euro, danach greifen die ungünstigen Steuerklassen II bis III. Kombiniert mit dem US-Thema ist das die brenzligste Konstellation überhaupt. Hier lohnt sich Beratung besonders, auch ohne große US-Positionen.

Kann ich das Problem durch vorzeitige Schenkung lösen?

Nur mit Plan. US-Schenkungsteuer fällt für Nicht-Amerikaner auf Aktien grundsätzlich nicht an (immaterielles Vermögen), aber Deutschland erhebt Schenkungsteuer mit denselben Freibeträgen und einer Zehnjahresfrist. Zudem verschenkst du die Verfügungsmacht. Das gehört in die Hände eines Fachanwalts, nicht in einen Sonntagnachmittag.

Muss ich als Deutscher ohne US-Kontakt überhaupt was einreichen, wenn das US-Vermögen klein ist?

Liegt das US-Situs-Vermögen unter 60.000 USD, ist keine 706-NA nötig, schlicht weil keine Steuer entstehen kann. Zwischen „keine Pflicht“ und „sicherer Schlaf“ liegt aber der Spaß, die eigene Summe überhaupt zu kennen. Also: einmal messen, notieren, jährlich prüfen.

Was ist mit Immobilien in den USA oder US-REITs?

US-Immobilien sind klar US-Situs und zählen voll mit. US-REITs (die meisten sind US-Korp.) zählen als US-Aktien und damit ebenfalls. Wer beides hat, summiert beides für die 60k-Grenze. Meine REIT-Steuer-Besonderheiten für die laufenden Ausschüttungen stehen übrigens im W-8BEN-Guide.

Was passiert, wenn meine Erben die 9-Monats-Frist verpassen?

Der IRS akzeptiert Verlängerungen und auch verspätete Einreichungen mit Begründung, aber die DBA-Vergünstigung ist dann nicht mehr garantiert und das Verfahren wird teurer. Genau der Grund, warum die Nachlass-Mappe mit dem Hinweiszettel so wichtig ist: Die Frist läuft ab Todestag, nicht ab Kenntnis der Erben.

Fazit: Eine Stunde heute schlägt einen Papierkrieg später

Die US-Erbschaftssteuer ist eine der wenigen echten Fallen für deutsche US-Anleger. 60.000 Dollar klingen nach viel, sind es aber nicht für jemanden, der zehn Jahre sauber gespart hat. Die angenehme Wahrheit ist: Dank DBA-Quote bleibt für die überwiegende Mehrheit von uns am Ende eine Null auf der US-Rechnung stehen, und wer es ganz sauber will, geht in UCITS-ETFs und hat das Thema strukturell aus dem Depot geworfen.

Was den Unterschied macht, ist Vorbereitung: Zahl kennen, Mappe anlegen, Erben einweihen. Mehr braucht es nicht. Und wenn du schon dabei bist, prüfe direkt auch dein W-8BEN-Ablaufdatum, das ist die kleine Schwester dieses Themas und kostet dich nochmal fünf Minuten.

Quellen & Methodik (Stand 28. September 2026):

Alle Zahlen nach bestem Wissen und mit genanntem Stand, aber ohne Gewähr. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ab sechsstelligem US-Vermögen oder jeder komplexen Familienkonstellation: Fachanwalt für Internationales Erbrecht oder US Enrolled Agent konsultieren.

Prüfprotokoll und Transparenz

Geprüft am: 09.10.26
Primärquellen: Internal Revenue Code (IRC) Subchapter B (§§ 2101 bis 2106), IRS Form 706-NA Instructions, IRS Form 5173 (Transfer Certificate), Deutsch-Amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften und Schenkungen (ErbSt-DBA vom 03.12.1980 / BGBl. 1982 II S. 846), BMF-Schreiben und deutsches Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§§ 16, 21, 30 ErbStG).
Gegenprüfung: One Big Beautiful Bill Act (OBBBA) Erhöhung der Lifetime Exemption auf 15 Mio. USD, US Internal Revenue Manual (IRM), BZSt Abkommensdatenbank.
Ausgeschlossen: Keine Rechts- oder Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Alle Berechnungen und Fallbeispiele dienen der allgemeinen Information privater Anleger.
Offenlegung: Der Autor hält diversifizierte Positionen in US-Einzeltiteln und UCITS-ETFs bei inländischen und internationalen Brokern. Es bestehen keine bezahlten Partnerschaften mit den genannten Banken oder Depotstellen.

Redaktioneller Risikohinweis und Transparenz

Hinweis nach § 85 WpHG: Die auf USAktienHub.de veröffentlichten Analysen, Berechnungen und Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Information und finanziellen Bildung. Sie stellen keine Anlageberatung, steuerliche Beratung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Der Handel mit Aktien, ETFs und Derivaten birgt finanzielle Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Historische Renditen und mathematische Modellrechnungen bieten keine Garantie für die künftige Wertentwicklung.